Miet- und Immobilienverwaltung

Sie besitzen eine oder mehrere Immobilien, die Sie bisher selbst verwalten oder alternativ bisher von Dritten verwaltet werden ?
Wir verwalten nach WEG und wir leisten darüber hinaus gemäss gesonderter Vereinbarung für Sie als Verwalter auch die klassische Miet- und Immobilienverwaltung, sowohl von Gebäuden und Wohnungen im Privatbereich, als auch im Gewerbebereich bei Industrieobjekten:



 

  • Mietverwaltung: Abschluss professioneller Mietverträge neuester Rechtsprechung sowie Pflege dieser Verträge, selbstverständlich auf Wunsch auch vom beauftragten Fachanwalt.
  • Mietverwaltung: Regelmäßige Überwachung der Mieteingänge (Onlinezugriff) auf Ihrem Mietkonto, keine Verzögerung durch doppelte Überweisungswege. Die Mieter zahlen wie bisher Miete und Nebenkosten unmittelbar an Sie selbst.
  • Mietverwaltung: Komplettes Mahnwesen. Nach erfolgloser Mahnung werden die Mietakten einem Fachanwalt für Immobilien- und Mietrecht zur weiteren Abwicklung übertragen.
  • Mietverwaltung: Wohnungsabnahmen und Wohnungsübergaben (Mieterwechsel), ebenfalls bei Gewerbeobjekten und -mietern.
  • Kautionswesen, Sicherheitenverträge (auch bei gewerblichen Mietern).
  • Betriebskostenabrechnungen gemäß gesetzlichen Erfordernissen und Vorschriften.
  • Mängelaufnahmen, Versicherungsschäden und deren Abwicklung direkt mit dem Versicherer selbst.
  • Überwachung, Angebotseinholung und Auftragsvergabe Handwerkerleistungen. Wir arbeiten ausschließlich mit qualifizierten und zuverlässigen Dienstleistern und Handwerkern zusammen.
  • Überwachung bzw. Kontrolle eingesetzer Serviceunternehmen und Hausmeisterdiensten.
  • Bei juristischen Fragen betreffend Immobil, WEG, Mieter etc. Zusammenarbeit mit Fachanwälten und Notaren.
  • Regelmäßige Kontrolle und Begehungen Ihrer Immobilien, Mieträume und Aussenanlagen sowie der sonstigen Einrichtungen.
  • Überwachung grundlegender Modernisierungsmaßnahmen, z.B. Wärmeisolierungen usw.

 

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