WEG-Verwaltung

  • Professionelle Verwaltung Ihrer Objekte nach dem WEG-Gesetz.

 

  • Verwalter einer WEG zu sein bedeutet, die gesetzlichen Grundlagen zu beachten, einzuhalten und Eigentum Dritter so verantwortlich zu führen, als sei es das eigene Eigentum.

 

  • Die Auswahl eines Verwalters für eine WEG sollte sorgfältig getroffen werden. Das WEG-Gesetz enthält klare Vorschriften und Regeln, die bei Nichtbeachtung oder leichtfertiger Handlungsweise für die Eigentümer mit juristischen und auch finanziellen Konsequenzen verbunden sein können.

 

  • Es ist nicht immer einfach, als Verwalter sämtliche Interessen aller Eigentümer zu vereinigen, das erfordert auch etwas Geschick und fachliches Können. Wichtig ist, dieser Problematik, auch einer eventuellen Auseinandersetzung, nicht aus dem Weg zu gehen, wenn es die Sache selbst erforderlich macht.

 

  • Durch die Neufassung des WEG-Gesetzes II seit 2007 hat sich eine Vielfalt an weiteren Neuerungen bei der Führung von WEG`s ergeben, die nach unserer Beobachtung erhebliche weitere Konsequenzen mit sich bringen. Wir helfen Ihnen gern, diese Veränderungen in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft zu beachten und umzusetzen, damit Sie auf der sicheren Seite sind.

 

  • Abschliessend formuliert: Haus- und Immobilienverwaltung ist eine Aufgabe für Fachkräfte, nicht für Laien und gehört somit ausschließlich in die Hand von Fachleuten.

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