Zwangsverwaltung

Zwangsverwaltung

Die Zwangsverwaltung von Immobilien ist ein sogenanntes Antragsverfahren.
Ein solcher Antrag auf Zwangsverwaltung von Immobilien ist stets bei dem zuständigen Gericht einzureichen.

Gründe für eine solche Zwangsverwaltung gibt es viele.

Oft beantragen Gläubiger, die im Grundbuch eingetragen sind, eine solche Zwangsverwaltung.
Das können, müssen aber nicht zwangsweise, finanzielle Gründe sein, die zu einem solchen Schritt bewegen.
Zwangsverwaltung ist aber auch dann sinnvoll, wenn sich mehrere Eigentümer, z.B. zerstrittene Erben, nicht einigen können, aber darauf Wert legen, das die Immobilie selbst nicht leidet und im Wert verfällt.
Immer dann, wenn es darum geht, den Wert der Immobilie zu schützen und unabhängig von allen Vorkommnissen dafür zu sorgen, das weiterhin Mieten fließen, Renovierungen durchgeführt werden, der Kontakt zu Ver- und Entsorgern, Wärmedienstleister, Behörden, Versicherungen, nicht unterbrochen wird sondern im Gegenteil professionell weiter geht, der ist mit einer Zwangsverwaltung bestens bedient.
Das ist im übrigen auch ein probates Instrument, falls ein gewerblicher Mieter von Ihnen in die Insolvenz gerät und der Insolvenzverwalter an seiner Stelle die Räume beansprucht.
Der Verwalter, egal, ob gerichtlich bestellt im Auftrag von Kreditinstituten oder Eigentümern, macht seine Aufgabe ordentlich und gewissenhaft, erstellt einen Vermögensstatus, eine centgenaue Buchhaltung, er erstellt seinen Wirtschaftsplan und hat nur ein Ziel: Den Erhalt der anvertrauten Immobilien in einem TOP-Zustand.
Er wird bezahlt, entweder aufgrund eines Stundenhonorars oder alternativ im prozentualen Anteil zu den Mieten, die er vereinnahmt und verteilt nach Abzug der Bewirtschaftungskosten und Heizkosten.
Falls Sie sich also für die Frage interessieren, ob eine Zwangsverwaltung sinnvoll ist: Rufen Sie uns an, wir besprechen dann alles weitere mit Ihnen.
Gleiches gilt für Kreditinstitute, die an einer geordneten Verwaltung Interesse besitzen: Auch Sie sollten uns mit Ihrer Problemstellung bekannt machen. Wir suchen dann den sinnvollsten Lösungsweg, das Ziel gemeinsam zu erreichen.


 

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